Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühne/Stapler
BEDARF / NOTWENDIGKEIT
Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 100-001 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen Bediener von Hubarbeitsbühnen und Staplern einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach.
INHALT
- Rechtliche Grundlagen
- Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen/Stapler
- DGUV Vorschrift
- DGUV Regeln
- DGUV Grundsätze
- Aktuelle Themen aus dem Unternehmen
TEILNEHMERKREIS
Beschäftigte in Unternehmen, die Hubarbeitsbühnen führen und einmal jährlich nach DGUV Vorschrift 100-001 § 4 unterwiesen werden müssen.