Staplerschulung Stufe 1 b

BEDARF / NOTWENDIGKEIT

In der Regel erfolgen Staplerschulungen, die dem Erwerb eines personenbezogenen „Fahrausweises für Flurförderzeuge“ dienen, in Vollzeit und enden mit einer schriftlichen und einer praktischen Staplerschein-Prüfung. Der Gabelstaplerschein ist unbefristet gültig. Allerdings müssen Personen, die beruflich ein Flurförderzeug bedienen, im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes einmal im Jahr an einer entsprechenden Unterweisung teilnehmen.

Üblicherweise beträgt eine Staplerschulung zwei bis fünf Tage. Diese Ausbildungsdauer umfasst nach DGUV Grundsatz mindestens 20 Lerneinheiten zu jeweils 45 Minuten. Hierbei ist eine Mindestanzahl von zehn Theoriestunden vorgesehen. In der Regel erfolgen Staplerschulungen in Vollzeit.

Staplerschulungen, die dem Erwerb eines personenbezogenen „Fahrausweises für Flurförderzeuge“ dienen, enden mit einer schriftlichen und einer praktischen Staplerschein-Prüfung. Der Gabelstaplerschein ist unbefristet gültig. Allerdings müssen Personen, die beruflich ein Flurförderzeug bedienen, im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes einmal im Jahr an einer entsprechenden Unterweisung teilnehmen.

INHALT

  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Lasten
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln/Verkehrswege
  • Unfallgeschehen
  • Einweisung am Flurförderzeug
  • Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925)

TEILNEHMERKREIS

 

Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern.